Rechtsprechung
LG Aachen, 19.11.2015 - 1 O 64/15 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ersatz unfallbedingter Schäden nach einem Verkehrsunfall; Ersatz des erhöhten Unterhaltsschadens; Beanspruchung von Unterhaltsansprüchen des Unterhaltsberechtigten gegenüber dem deliktischen Schädiger auf Grundlage der gesetzlichen Regelungen
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Aachen, 19.11.2015 - 1 O 64/15
- OLG Köln, 16.09.2016 - 19 U 204/15
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Naumburg, 17.08.2006 - 4 UF 16/06
Kosten für eine Krankenversicherung und für eine Pflegeversicherung im Unterhalt …
Auszug aus LG Aachen, 19.11.2015 - 1 O 64/15
Wenn das Kind nicht in der gesetzlichen Familienversicherung mitversichert ist, sind die Kosten für die private Krankenversicherung zusätzlich zu tragen, da es sich um einen angemessenen Unterhalt im Sinne des § 1610 Abs. 1 BGB handelt (vgl. OLG Naumburg, NJW-RR 2007, 728 f.).Jedoch ist vorliegend zu beachten, dass der Ehemann der Klägerin mehr verdient und somit nicht von einem schwächeren Leistungsvermögen seinerseits auszugehen ist, welches die alleinige Tragung der Krankenkassenbeiträge durch die Klägerin rechtfertigen würde (vgl. OLG Naumburg v. 17.08.2006 - 4 UF 16/06).
- OLG Koblenz, 19.01.2010 - 11 UF 620/09
Kindesunterhalt: Anspruch auf Krankenvorsorgeunterhalt wegen privater …
Auszug aus LG Aachen, 19.11.2015 - 1 O 64/15
Der Barunterhaltsschuldner muss demnach dann für die zusätzlichen Kosten auch einstehen (vgl. OLG Koblenz v. 19.01.2010 - 11 UF 620/09). - OLG Köln, 20.02.2015 - 4 UF 168/14
Anspruch eines unterhaltsberechtigten Kindes auf Übernahme der Kosten der …
Auszug aus LG Aachen, 19.11.2015 - 1 O 64/15
Ist das Kind nicht nach § 10 Abs. 2 SGB V gegen Krankheit mitversichert, hat der Barunterhaltsschuldner für die Kosten der Krankenversicherung der Kindes zusätzlich einzustehen (vgl. OLG Köln v. 20.02.2015- II-4 UF 168/14, 4 UF 168/14, juris Rn. 4).
- OLG Köln, 16.09.2016 - 19 U 204/15
Umfang des Schadensersatzes aus einem Verkehrsunfall; Mehrkosten für die private …
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Aachen vom 19.11.2015 - 1 O 64/15 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:.Die Klägerin beantragt, unter teilweiser Aufhebung des Urteils des Landgerichts Aachen vom 19.11.2015, 1 O 64/15, den Beklagten zu verurteilen, 1. an die Klägerin weitere 1.762,80 Euro nebst Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB gemäß § 247 Abs. 1 BGB aus 1.265,44 Euro seit dem 24.04.2014, aus weiteren 230, 08 Euro seit dem 21.08.2014 sowie aus weiteren 230, 08 seit Rechtshängigkeit zu zahlen;.